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Das Programm zur Dokumentation der qualitätssichernden Maßnahmen nach §29 und Anlage VIIIc StVZO.
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Mit der 41. Änderungsverordnung zur StVZO wurden die Vorschriften zur technischen Fahrzeugüberwachung und zur Durchführung der Abgasuntersuchung grundlegend überarbeitet. Die Änderungsverordnung ist seit April 2006 in Kraft.
Nach §29 und Anlage VIIIc StVZO sind Sie als anerkannte AU Werkstatt verpflichtet, ein Qualitätsmanagementsystem für Ihre Werkstatt zu führen. Dies gilt seit April 2007 auch für die Durchführung der AUK.
Dies umfaßt insbesondere folgende Punkte:
- Dokumentation der Schulungen
- Dokumentation der Prüfgeräte
- Dokumentation aller Abgasuntersuchungen
- Bildung von ausführlichen Statistiken
Um Ihnen diese Arbeit zu erleichtern, haben wir AU Plus erstellt.
Hier werden alle relevanten Punkte erfüllt. Die Statistiken werden automatisch erstellt und der Plakettenbestand wird verwaltet. Sie genügen also der Dokumentationspflicht.
Zusätzlich können Sie mit dem Programm die Feinstaubplaketten und Kfz-Klebesiegel verwalten und werden an Ihre Aufgaben wie Schulungstermine der Mitarbeiter und Wartung Ihrer Prüf- und Meßgeräte erinnert.
Sie können das Programm kostenlos testen.
Im Bereich Demoversion finden Sie eine zeitlich unlimitierte Demoversion.
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| Wir sind auf der automechanika vom 14.-19.09.2010
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im Portalhaus, Galleria 1, Stand A03 auf der Sonderschau des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes
und in Halle 11.0 auf der Sonderschau des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes "Oldtimer/Youngtimer" |
weitere Infos |
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Testen Sie Ihr Wissen
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Kennen Sie schon unser neues AU-Seminar-Quiz?
Testen Sie sich und Ihr Wissen in einer intaktiven Anwendung.
Los gehts! 
Weitere Quizfragen zu aktuellen Branchenthemen finden Sie unter www.tak.de.
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